| René Rosin |
Gemeinsamkeiten von Hund, Sex und Kaffee
Eine kleine Reise in die Steuergeschichte
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Vom amerikanischen Philosophen Henry David Thoreau ist der Spruch von der „Pflicht zum Ungehorsam gegen den Staat“ überliefert. Besagter Thoreau, im Übrigen eines der Vorbilder Gandhis und Martin Luther Kings, war für einen Philosophen ein überaus praktisch veranlagter Mensch. Seinen Worten ließ er nämlich auch Taten folgen.
Er protestierte gegen den Mexikokrieg und die Sklavenpolitik der amerikanischen Regierung, indem er die Zahlung von Steuern verweigerte. Und ging dafür am 23. Juli 1846 ins Gefängnis. Noch älter ist die Geschichte des römischen Kaisers Vespasian und seines Sohnemanns Titus. Der fand, sein Papa solle doch aufs Pipi seiner Untertanen keine Steuern erheben. Worauf der ihm mit den Worten „Pecunia non olet“ eine Münze unter die Nase gehalten haben soll – „Geld stinkt nicht“.
Das Problem mit den Steuern und Abgaben ist auch knapp 2.000 Jahre später in Deutschland noch immer nicht ganz gelöst: So mancher Bürger verweigert nach wie vor hartnäckig die Einsicht in die Notwendigkeit von Zweitwohnungs- und Sexsteuer. Immer wieder müssen deshalb Gerichte hierzulande die Rechtmäßigkeit staatlichen Finanzgebarens bestätigen.
So wie soeben vor dem Verwaltungsgericht Köln geschehen. Die „gezielte Einräumung der Gelegenheit zu sexuellen Vergnügungen“ darf die Kommune mit einer Abgabe belegen. Und das Bundesverfassungsgericht befand, dass die Finanzämter bei Banken eine Kontoabfrage durchführen dürfen. Die Chancen der Bürger, sich der Einnahme- und Kontrollphantasie des Staates zu entziehen, werden also geringer. Zum Trost: Auch die alten Römer litten schon unter der Finanzpolizei. Und Titus hat sich später bei seiner regen Bautätigkeit als Kaiser gern am vom Papa reichlich gefüllten Staatssäckel bedient. Thoreaus Schulden beglich im Übrigen seine Tante.
Kommen Sie also mit auf eine kleine Reise durch die ältere und jüngere Steuergeschichte. Kostet ja nix.
René Rosin
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