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Nebenjob: Das ist erlaubt

Was man über das zweite Einkommen wissen muss

Der Arbeitgeber kann einen Nebenjob verbieten. Foto: SXC
Ob aus finanzieller Notwendigkeit oder zur Abwechslung: Immer mehr Menschen arbeiten nebenbei als Putzfrau, Kellner oder Bürohilfe. Sie gehen also zwei Jobs nach, um ihr Geld zu verdienen.
 
Denn viele haben von ihrem einen Job nicht einmal das, was beim Gesetzgeber derzeit als Mindestlohngrenze in der Diskussion ist. Die Zahl der Menschen, die neben dem Hauptjob einer Nebenbeschäftigung nachgehen, steigt immer weiter. So hatten nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg zum Stichtag 31. März 2007 rund 1,9 Millionen Menschen einen Zweitjob - ein Anstieg von etwa acht Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Im Vergleich zum Jahr 2003 ist die Zahl sogar um 27 Prozent gestiegen.
 
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Wer seine Haushaltskasse  mit einem Nebenjob aufbessern will, sollte sich vorher informieren, was steuerlich und arbeitsrechtlich wichtig ist.
 
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